Sie können sich in allen Fällen auch an die Fluggesellschaft wenden, um zu Ihrer Anfrage Hilfe zu erhalten. In der EU gilt die Verordnung 261/2004 und die Fluggesellschaft muss Ihnen helfen, ohne Sie an das Reisebüro zu verweisen, auch wenn Sie die Flugtickets auf der Website des Reisebüros gekauft haben.
Wenn wir Sie bei Ihrem Antrag auf Rückerstattung unterstützen, haftet die Fluggesellschaft weiterhin und die Fluggesellschaft ist für Ihren Anspruch zuständig. Alternativ können Sie sich mit Ihrem Antrag auf Erstattung direkt an die Fluggesellschaft wenden.
Wenn Sie Ihr Ticket bei uns gekauft haben, leistet die Fluggesellschaft uns eine Rückerstattung und wir wickeln die Zahlung nach Erhalt auf Ihrem ursprünglichen Zahlungsweg ab.
In Schweden, wo sich unser Hauptsitz befindet, hat die Verbraucherschutzbehörde eine öffentliche Erklärung zu der Verpflichtung der Fluggesellschaft abgegeben, ihren Kunden zu helfen und sie nicht an die Reisebüros zurückzuverweisen. Wenn Sie sich an uns wenden, um Unterstützung zu erhalten, werden wir unser Bestes tun, um Ihnen zu helfen, jedoch sind wir an die Regeln und Einschränkungen der Fluggesellschaften gebunden.